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Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen der Kirchgemeinde

Die Evangelisch-reformierte Kirchgemeinde Grüningen ist eine selbständige Körperschaft des öffentlichen Rechts. Sie ist Teil der Evangelisch-reformierten Landeskirche des Kantons Zürich. Das Verhältnis zwischen Kirche und Staat ist im Kanton Zürich in Art. 130.der Verfassung des Kantons Zürich vom 27. Februar 2005 (Kantonsverfassung LS101) geregelt.
Die Rechtsgrundlagen für das staatliche und kirchlich-körperschaftliche Recht der Landeskirche und ihrer Kirchgemeinden sind in der Gesetzessammlung des Kantons Zürich Loseblattsammlung www.zhlex.zh.ch) abrufbar (ab Ordnungsnummer 180.1).
Die Kirchgemeinde Grüningen umfasst alle der Evangelisch-reformierten Landeskirche angehörenden Einwohnerinnen und Einwohnern der politischen Gemeinde Grüningen. Die Kirchgemeinde regelt im Rahmen des übergeordneten Rechts (staatliches kantonales Recht und kirchlich-körperschaftliches Recht) ihre Angelegenheiten selber. die wichtigsten Erlasse der Kirchgemeinde finden Sie nachstehend.

Benutzungsregelment 2.12.2021
Entschädigungsreglement_2022.pdf
Geschäftsordnung.pdf
Kirchgemeindeordnung Grüningen 30.11.2021
Interessenbindung Kirchenpflege.pdf
Interessenbindung Rchnungsprüfungskommission.pdf
Links zu Gesetzesseiten

- Kirchengesetz

- Kirchenordnung

- Finanzverordnung

- Vollzugsverordnung zur Finanzverordnung

- Gesetz über die politischen Rechte