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Kirchgemeindeversammlung

Beschluss der Kirchgemeindeversammlung
vom Dienstag, 28. November 2023

1. Genehmigung Budget 2024 mit Festsetzung Steuerfuss auf 12 %

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung binnen 5 Tagen und wegen Rechtsverletzungen, unrichtiger oder un-genügender Feststellung des Sachverhalts oder wegen Unangemessenheit innert 30 Tagen von der Veröffentlichung an gerechnet sowie gegen das Protokoll innert 30 Tagen von dessen Auflage an gerechnet schriftlich Rekurs bei der Bezirkskirchenpflege Hinwil (Präsidium), Frau Carola Heller, Brütten 1, 8496 Steg im Tösstal, erhoben werden.
Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Sie ist in genügender Anzahl für die Rechtsmittelinstanz und die Vorinstanz beizulegen. Der angefochtene Be-schluss ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.
Das Rekursverfahren in Stimmrechtssachen ist kostenlos. Im Übrigen hat die unterliegende Partei die Kosten des Rekursverfahren zu tragen.
Das Protokoll liegt ab Freitag, 8.12.2023 in der Gemeindekanzlei zur Einsicht auf.

Grüningen, 8. Dezember 2023 evang.-ref. Kirchenpflege Grüningen

Icon Budget 2024.pdf (683KB)
Budget 2024.pdf