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Kircheneintritt

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Wer aus einer anderen oder keiner Kirche stammt, mindestens 16 Jahre alt ist und in die Evang.-ref. Landeskirche des Kantons Zürich aufgenommen werden möchte, kann ein entsprechendes Gesuch stellen.


1. Das Gesuch ist schriftlich und unterzeichnet an einen Pfarrer oder eine Pfarrerin der Evang.-ref. Landeskirche des Kantons Zürich (in der Regel in der Wohngemeinde) oder an eine vom Kirchenrat bezeichnete Stelle (Eintrittsstelle) zu richten. Das Gesuch umfasst die Personalien (Geburtsdatum, Heimatort, Zivilstand, frühere Religion) und die eigenhändige Unterschrift. Sind Kinder unter 16 Jahren dabei, sind deren Namen und Geburtsdaten beizufügen.

2. Die Pfarrerin oder der Pfarrer wird darauf je nach Wissensstand des Bewerbers bzw. der Bewerberin ein oder mehrere Gespräche führen.

3. Aufgenommene, die noch nicht getauft sind, können als Zeichen der Zugehörigkeit zur Gemeinde Jesu Christi die Taufe empfangen. Sofern der Bewerber oder die Bewerberin noch einer anderen staatlich anerkannten Kirche angehört, hat er oder sie dort den Austritt zu erklären. Doppelmitgliedschaften in Freikirchen sind möglich.

4. Die Information der zuständigen Amtsstellen und eine Urkunde für die eintretende Person sowie ein angemessen feierlicher Rahmen während eines Gottesdienstes, in besonderen Fällen im privaten Kreis, bestätigen die Aufnahme.

Formular Kircheneintritt