Kirchgemeindeversammlung
Einladung zur Kirchgemeindeversammlung
Donnerstag, 26. Juni 2025, 19.00 Uhr im Kirchgemeindesaal
Traktanden:
1. Genehmigung der Jahresrechnung 2024
2. Entgegennahme Jahresbericht 2024 der Kirchenpflege und Aussprache darüber
Im Anschluss an die Kirchgemeindeversammlung:
Informationen aus Kirchenpflege und Pfarramt
Auflage der Akten ab Dienstag, 27. Mai 2025 in der Gemeindeverwaltung, Stedtligass 12, 8627 Grüningen. Das Weisungsheft zur Kirchgemeindeversammlung findet sich auch online auf www.kirchegrueningen.ch.
Stimmberechtigt sind alle Mitglieder der evangelisch reformierten Landeskirche ab dem 16. Altersjahr, die über das Schweizer Bürgerrecht, eine Niederlassungs- oder Aufenthaltsbewil-ligung verfügen und den politischen Wohnsitz in Grüningen haben.
Gemäss § 17 Gemeindegesetz können die Stimmberechtigten über Angelegenheiten der Kirchgemeinde von allgemeinem Interesse Anfragen einreichen und deren Beantwortung in der Gemeindeversammlung verlangen. Sie richten die Anfrage schriftlich an den Gemeinde-vorstand. Anfragen, die spätestens zehn Arbeitstage vor einer Versammlung eingereicht werden, beantwortet der Gemeindevorstand spätestens einen Tag vor dieser Versammlung schriftlich. In der Versammlung werden die Anfrage und die Antwort bekanntgegeben. Die anfragende Person kann zur Antwort Stellung nehmen. Die Versammlung kann beschliessen, dass eine Diskussion stattfindet.
Grüningen, 26. Mai 2025, Evang.-ref. Kirchenpflege Grüningen