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Interessenbindung

Das neue Gemeindegesetz sieht vor, dass die Mitglieder von Behörden ihre Interessenbindungen offenlegen. Damit soll darüber Transparenz geschaffen werden, welche allfälligen Interessenskonflikte bestehen bzw. wo es notwendig ist, dass einzelne Behördenmitglieder bei Beschlüssen in den Ausstand treten.

Interessenbindung Kirchenpflege.pdf
Interessenbindung rpk_2.pdf